SCHADENGUTACHTEN

SchadensgutachtenNach einem Verkehrsunfall kommen viele Fragen auf, welche oftmals zu schnell unvollständig beantwortet werden.

Alle an einem Unfall beteiligten Personen und anschließend bei der Schadenregulierung beteiligten Organisationen und Einrichtungen besitzen unterschiedliche Interessen. Handeln Sie nicht unüberlegt und informieren Sie sich umfangreich über Ihre Rechte.

Es ist ratsam sich bei Unklarheiten den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Ist die Schuldfrage nicht geklärt, kann ein Beweissicherungsgutachten von Nöten sein. Bei schweren Unfällen sollten die Spuren auch an der Unfallörtlichkeit mit Sachverstand gesichert werden.

Unsere Schadengutachten dokumentieren den Schaden und sichern die Beweise am Fahrzeug. Auf diese Weise können unter Umständen auch nach der Instandsetzung des Fahrzeuges noch Fragen zum Unfallhergang geklärt werden. In unseren Gutachten nehmen wir Stellung zur Plausibilität bezüglich Schaden und Hergangsschilderung. Dieses kann bei Streitigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt zur Klärung beitragen.

Wir ermitteln die tatsächlichen Reparaturkosten sowie den Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeuges. Ferner ermitteln wir, ob das Fahrzeug infolge des Schadens eine zu berücksichtigende Wertminderung erfahren hat.

Mit Hilfe unseres Schadengutachtens ist eine Schadenregulierung fundiert möglich, so dass anschließend keine Fragen unbeantwortet bleiben und bei Streitigkeiten Dritte unabhängig Urteile fällen können.

Für Versicherungen stellt sich sehr häufig die Frage, ob Schäden an Kraftfahrzeugen der Hergangsschilderung des Anspruchstellers zugeordnet werden können oder ob es sich möglicherweise um Versicherungsbetrug handelt.

Eine betroffene Privatperson kann mit einem objektiven Gutachten seinen berechtigten Schaden beweisen.

Lassen Sie sich nicht von der Anwendung Ihres Rechtes abhalten.